Die Transportversicherung besteht aus mehreren Untersparten. Da wäre zum Beispiel die Frachtführerhaftpflicht zu nennen. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeuge, welche im gewerblichen Güterkraftverkehr Waren befördern, und das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besitzt. Gesetzlich haften Sie mit 8,33 SZR, es empfiehlt sich aber den Haftungskorridor bis 40 SZR zu vereinbaren. Eine weitere Versicherungsart ist die Versicherung der eigenen zu transportierenten Waren im s.g. Werkverkehr. Diese schützt Ihre eigenen Güter auf dem Transportweg. Weitere Arten wären die Instrumentenversicherung, oder die Ausstellungsversicherung. Diese zählen ebenfalls zu den Transportversicherungen. Auch ein iPad kann versichert werden.